ENGSEM Englisches Seminar Studium
Studien- & Abschlussarbeiten

Studien- & Abschlussarbeiten

- Abgabe Abschlussarbeiten (FüBA/MEd)

Bitte schicken Sie eine Mail mit der pdf-version Ihrer Abschlussarbeit an office@engsem.uni-hannover.de und setzen Sie Ihre beiden Prüfer*innen cc. Damit gilt die Arbeit als offiziell eingereicht. Das Sekretariat bestätigt dann sofort dem Prüfungsamt den Eingang der Arbeit mit dem Datum der Mail. Zusätzlich sollen zwei Druckversionen Ihrer Arbeit an die beiden Prüfer*innen gehen. Bei Prüfer*innen in der Amerikanistik: bitte klären Sie kurz vor Abgabe, ob und wie diese Druckexemplare übermittelt werden sollen. Aus ökologischen und praktischen Gründen präferiert das Englische Seminar eine Softcover-Leimbindung. Bitte lassen Sie Ihre Abschlussarbeit nicht als Hardcover binden!  

- Submitting Your Thesis (Bachelor/MEd)

Please send an email with a pdf-version of the thesis to office@engsem.uni-hannover.de and (cc) to the two examiners. This counts as the official submission of your thesis. The secretary's office will then immediately confirm the submission to the examination office. In addition, you have to submit two print copies of your thesis to the two examiners. If you have American Studies examiners: Please contact them about the mode of submission of these hard copies before handing them in. Please  note that for ecological and practical reasons, the English Seminar prefers softcover hot-glue binding. Please do not use hardcover binding!

Vorgezogene Leistungen


Ein Vorziehen von Studien- und Prüfungsleistungen der Masterstudiengänge ist in den Veranstaltungen des Englischen Seminars im Regelfall nicht möglich.


 Begründung: 


a) Ungleichbehandlungen durch „Mehrfachversuche“, (da  Studierenden eventuell nur bei entsprechenden Noten ihre Leistungen beim Akad. Prüfungsamt einreichen) sollen vermieden werden.


b) Kapazitäres Argument.


c) Pädagogisches bzw. Workload-Argument: Angesichts der allgemeinen Klagen von Studierenden bezgl. der Arbeitsbelastung gebietet die Fürsorge im Sinne einer „burn-out-Prävention“, Studierende vor zu großem Druck von außen oder „Selbstüberlastung“ durch zeitgleiches Mehrfachstudium zu schützen.  


2) In Härte- und Ausnahmefällen kann ein Vorziehen von Studien- und Prüfungsleistungen ermöglicht werden.


Begründung: 


a)      Allgemeine Härtefallrichtlinien zum Nachteilsausgleich


b)      Studienrelevanter Auslandsaufenthalt /Teaching Assistant/Study Abroad


Vorgezogene Leistungen, welche im Auslandsstudium für den Master erbracht werden, können angerechnet werden. Studierende, welche planen einen Teaching Assistant Aufenthalt zu absolvieren, um diesen als Fachpraktikumsnachweis zu erbringen, dürfen das Modul DidPA im Bachelor vorziehen.


3) Verfahren in den unter 2) genannten Härte- und Ausnahmefällen: 


 Die Durchsetzung des Beschlusses in Bezug auf Studienleistungen ist von den Dozierenden individuell und eigenverantwortlich zu regeln. Gegebenenfalls ist die Fachstudienberatung zur Planung des Verbuchungsvorgangs hinzuzuziehen.