Hinweise der einzelnen Lehrgebiete
Ein Vorziehen von Studien- und Prüfungsleistungen der Masterstudiengänge ist in den Veranstaltungen des Englischen Seminars im Regelfall nicht möglich.
Begründung:
a) Ungleichbehandlungen durch „Mehrfachversuche“, (da Studierenden eventuell nur bei entsprechenden Noten ihre Leistungen beim Akad. Prüfungsamt einreichen) sollen vermieden werden.
b) Kapazitäres Argument.
c) Pädagogisches bzw. Workload-Argument: Angesichts der allgemeinen Klagen von Studierenden bezgl. der Arbeitsbelastung gebietet die Fürsorge im Sinne einer „burn-out-Prävention“, Studierende vor zu großem Druck von außen oder „Selbstüberlastung“ durch zeitgleiches Mehrfachstudium zu schützen.
2) In Härte- und Ausnahmefällen kann ein Vorziehen von Studien- und Prüfungsleistungen ermöglicht werden.
Begründung:
a) Allgemeine Härtefallrichtlinien zum Nachteilsausgleich
b) Studienrelevanter Auslandsaufenthalt /Teaching Assistant/Study Abroad
Vorgezogene Leistungen, welche im Auslandsstudium für den Master erbracht werden, können angerechnet werden. Studierende, welche planen einen Teaching Assistant Aufenthalt zu absolvieren, um diesen als Fachpraktikumsnachweis zu erbringen, dürfen das Modul DidPA im Bachelor vorziehen.
3) Verfahren in den unter 2) genannten Härte- und Ausnahmefällen:
Die Durchsetzung des Beschlusses in Bezug auf Studienleistungen ist von den Dozierenden individuell und eigenverantwortlich zu regeln. Gegebenenfalls ist die Fachstudienberatung zur Planung des Verbuchungsvorgangs hinzuzuziehen.